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Satzung

Satzung

1. Badmintonverein Görlitz

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der am 18.03.1999 gegründete Verein führt den Namen „1. Badmintonverein Görlitz“ (nachstehend 1. BV Görlitz genannt) und hat seinen Sitz in Görlitz. Er ist im Vereinsregister eingetragen und trägt den Zusatz e. V..
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgabe und Grundsätze

1. Der 1. BV Görlitz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ §§ 51-68 der Abgabenordnung. Der Zweck ist die Förderung des Sports. Der Zweck wird insbesondere durch die Förderung und Ausübung des Badmintonsports und des Breitensports verwirklicht. Der 1. BV Görlitz ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Organe des 1. BV Görlitz (§ 6) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
3. Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Der 1. BV Görlitz wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein, soweit sie nicht im Widerspruch zur Wettspielordnung stehen. Der 1. BV Görlitz vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied des 1. BV Görlitz werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, entsprechend der gültigen Finanzordnung, seinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten

§ 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft ist unter Anerkennung der Satzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
2. Die Mitgliedschaft erlischt durch:

-Austritt
-Ausschluß
-Auflösung des Vereins

3. Der Austritt muß dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden.
4. Die Mitgliedschaft kann durch den Vorstand des 1. BV Görlitz beendet werden wegen :

4.1 Erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen.
4.2 Eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des 1. BV Görlitz oder groben unsportlichen Verhaltens
einzelner Angehöriger.
4.3 Unehrenhafter Handlungen

5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bleiben die Beitragspflicht und sonstige Verpflichtungen gegenüber dem 1. BV Görlitz bis zum Ende des Halbjahres bestehen.
6. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile des Vermögens des 1. BV Görlitz.

§ 5 Rechte und Pflichten

1. Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen der Zwecke des 1. BV Görlitz (§ 2) an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
2. Alle Mitglieder haben sich entsprechend der Satzung und der weiteren Ordnungen des 1. BV Görlitz zu verhalten.
3. Die Höhe der Beiträge und die Zahlungsmodalitäten werden in der Gebührenordnung festgeschrieben.

§ 6 Organe

1. Die Organe des 1. BV Görlitz sind:
• die Mitgliederversammlung
• der Vorstand

§ 7 Die Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ des 1. BV Görlitz ist die Mitgliederversammlung. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung. Diese ist zuständig für :

• Entgegennahme des Berichtes des Vorsitzenden
• Entgegennahme des Berichtes des Rechnungsprüfungsausschusses
• Entlastung und Wahl des Vorstandes
• Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
• Festsetzung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit
• Genehmigung des Haushaltsplanes
• Satzungsänderungen
• Beschlußfassung  über Anträge
• Berufung gegen den Ausschluß eines Mitgliedes nach § 4, Abs. 4
• Wahl von satzungsgemäß vorgesehenen Ausschüssen
• Auflösung des 1. BV Görlitz

2. Die Hauptversammlung findet alle 3. Jahre statt. Sie wird im 2. Quartal durchgeführt.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen mit schriftlicher Tagesordnung einzuberufen, wenn es der Vorstand beschließt oder es mehr als 50% der Mitglieder beantragen.
4. Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher Einladung mindestens 2 Wochen vor dem Termin (Postdatum) mit Tagesordnung und ggf. vorgeschlagenen Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen.
6. Anträge können von jedem Mitglied (§ 4) oder dem Vorstand gestellt werden.
7. Anträge auf Satzungsänderungen müssen 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sein.
8. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 8 Stimmrecht und Wahlrecht

1. Alle volljährigen Mitglieder des 1. BV Görlitz besitzen Stimm- und Wahlrecht.
2. Gewählt werden können alle volljährigen Mitglieder.

§ 9 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Kassenwart.
2. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand kann für bestimmte Zwecke Ausschüsse einsetzen. Er ordnet und überwacht diese Tätigkeit und berichtet der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann verbindliche Anordnungen erlassen.
3. Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied leitet die Mitgliederversammlung.
4. Der Vorstand wird für jeweils 3 Jahre gewählt.
5. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassenwart sind einzelvertretungsberechtigt.
6. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes benennt der Vorstand einen Stellvertreter bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

§ 10 Rechnungsprüfungsausschuß

1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 3 Jahren zwei Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuß. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat die Finanzbuchhaltung des 1. BV Görlitz  (Kasse, Bücher, Belege) einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen, und dem Vorstand Bericht zu erstatten.
Der Rechnungsprüfungsausschuß erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Finanzgeschäfte die Entlastung des Kassenwartes und des übrigen Vorstandes.

§ 11 Auflösung

1. Über die Auflösung des 1. BV Görlitz entscheidet eine hierfür einzuberufende Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten. Bei der Auflösung des 1. BV Görlitz oder Wegfall des Zwecks gemäß § 2 fällt das Vermögen des 1. BV Görlitz, dem Badminton- Verband Sachsen e. V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Inkrafttreten

1. Diese Satzung ist in der vorliegenden Form am 18.03.1999 beschlossen worden und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
2. Diese Satzung wurde am 25.10 2007 geändert und beschlossen
3. Diese Satzung ist in der vorliegenden Form am 04.12.2007 geändert und beschlossen worden.

 

Unsere 1. Mannschaft
1.Mannschaft

oben v.l.Erk Putschke, Ralf Krause, Sebastian Menzel, Daniel Menzel unten v.l. Vivien Schulz, Laura Vater
Unsere 2. Mannschaft
1.Mannschaft
oben v.l.Stefan Preibisch, Nina Eichler, Uwe Weichelt, Paul Wittig unten v.l. Thomas Hoyer, Nadine Kretschmer, Karsten Putschke
Emil-von- Schenckenorff Halle,

02826 Görlitz Hugo-Keller-str. 15/16

Wettkampfhalle BSZ

Görlitz, Sattigstrasse 10

Landheimstrasse

Training Landheimstrasse

Görlitz, Landheimstrasse 7